Willkommen im digitalen Whistleblowing-Kanal von UniverCell Holding GmbH
Whistleblowing-Kanal
In diesem digitalen Whistleblowing-Kanal können Mitarbeiter und externe Personen ihre Bedenken melden. Zu den Anliegen gehören Verstöße gegen gesetzliche sowie interne Vorschriften, Verstöße gegen ethische Normen oder Handlungen, die den Grundwerten von UniverCell zuwiderlaufen.
Angelegenheiten, die die persönlichen Arbeitsbedingungen eines Mitarbeiters betreffen, sollten an die Vorgesetzten oder die Personalabteilung gerichtet werden. Kundenbeschwerden sollten ebenfalls an die zuständige Kontaktperson von UniverCell gerichtet werden.
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Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Registerkarte „Datenschutz“ am Ende von unserer Homepage. Wir empfehlen, sich bei der Meldung zu erkennen zu geben, da die Fallbearbeitung in der Regel effizienter ist, wenn dem Sachbearbeiter die Identität des Hinweisgebers bekannt ist. Sie haben weiterhin die Möglichkeit anonym Hinweise abzugeben.
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Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Der unter § 2 HinSchG geregelte Schutzbereich ist sehr weit umfasst. Hinweisgebende personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen unter anderem folgende Vorschriften melden: • Verstöße gegen Strafvorschriften • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind, wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (z. B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz, usw.) • Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder
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Im digitalen Whistleblowing-Kanal können Sie wählen, ob Sie eine offene oder anonyme Meldung machen wollen. In jedem Fall wird Ihre Meldung an die hinterlege E-Mail-Adresse weitergeleitet, das UniverCell bei der Bearbeitung und Bewertung von Whistleblowing-Meldungen unterstützt. Offene Meldungen werden empfohlen, da dies einen guten Dialog zwischen Ihnen und dem bearbeitenden Team erleichtert. Wenn Sie eine offene Meldung machen, werden die Mitarbeiter von UniverCell Ihre Identität als vertrauliche Information behandeln und Ihre Anonymität gegenüber anderen sicherstellen. Bei einer anonymen Meldung wird Ihre Identität während aller Schritte des Fallmanagements vertraulich behandelt.
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Diese Whistleblowing-Richtlinie gilt für Mitarbeiter, Aktionäre und andere Dritte, die mit UniverCell zu tun haben. Jede Person, die berechtigte Bedenken hat, wird ermutigt, diese wie in diesem Verfahren beschrieben zu melden, selbst wenn sich die Bedenken als falsch herausstellen sollten. Bedenken, die gemeldet werden, können Bedenken in Bezug auf den UniverCell-Verhaltenskodex, Verstöße gegen lokales Recht, EU-Recht, andere schriftliche ethische Richtlinien bei UniverCell oder allgemein akzeptierte ethische Normen oder andere Formen von Fehlverhalten umfassen.
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• Unrechtmäßige Diskriminierung, Mobbing, körperliche Gewalt oder Belästigung • Verstoß gegen die Arbeitsbedingungen • Verstöße gegen Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltvorschriften • Verdacht auf Korruption und Finanzbetrug, z. B. Veruntreuung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Verletzung der Buchführungspflicht, Dokumentenfälschung • Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten • Machtmissbrauch oder Missbrauch der Position Diese Punkte sind nur als Beispiele zu verstehen. Sobald Zweifel entstehen, ob eine Beobachtung gemeldet werden sollte oder nicht, fordern wir Sie auf, eine Meldung abzugeben. Alle Anfragen werden bearbeitet und beantwortet.
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Eine Meldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Auf Wunsch kann der Hinweisgeber die Meldung auch persönlich abgegeben werden. Versuchen Sie bei einer Meldung auf folgendes zu achten: 1. Wann ist es passiert und wer ist daran beteiligt? 2. Wo und wann ist es passiert? 3. Handelt es sich um eine einmalige Sache oder handelt es sich um eine andauernde Situation? 4. Kann die Angelegenheit dokumentiert werden?
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Die Bearbeitung einer Whistleblowing-Meldung unterliegt der Schweigepflicht, und die in einer Meldung mitgeteilten Informationen dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
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Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter und andere Mitarbeiter von UniverCell sind gesetzlich verboten. UniverCell wird keine Strafe gegen eine Person verhängen, die eine Whistleblowing-Meldung einreicht oder sich in gutem Glauben an einer Untersuchung beteiligt.